Kosten & Kostenübernahme
Was kostet Physiotherapie?
Transparent erklärt: Mit ärztlichem Rezept übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlung – Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung. Als Selbstzahler:in behandeln wir Sie auch ohne Rezept. Hier finden Sie alle Kosten für Physiotherapie und Ergotherapie in Gelsenkirchen im Überblick.
Gesetzlich versichert (mit Rezept)
Mit ärztlicher Heilmittelverordnung übernimmt die Kasse die Behandlung. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Kosten + 10 € je Verordnung.
Privat & Beihilfe
Sie erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung. Der Erstattungsumfang richtet sich nach Ihrem Tarif – auf Wunsch mit Kostenvoranschlag.
Selbstzahler & Wellness
Ohne Rezept behandeln wir Sie als Selbstzahler:in. Alle Preise für Massagen, Fango & Co. finden Sie transparent in unserer Preisliste.
Hausbesuch
Mit dem Vermerk „Hausbesuch“ auf der Verordnung trägt die Kasse Behandlung und Wegepauschale – ideal bei eingeschränkter Mobilität.
Alle Selbstzahler-Preise im Detail finden Sie in unserer Preisliste. Fragen zur Kostenübernahme? Rufen Sie uns an: 0209 36684817.
Häufige Fragen
FAQ – Kosten & Kassen
Was kostet Physiotherapie mit Rezept (Kassenpatienten)?
Mit einer ärztlichen Heilmittelverordnung übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten. Als erwachsener Versicherter zahlen Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie von der Zuzahlung befreite Personen zahlen nichts.
Was kostet Physiotherapie ohne Rezept (Selbstzahler)?
Ohne ärztliche Verordnung können Sie unsere Leistungen als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen. Die Preise richten sich nach der jeweiligen Behandlung und Dauer. Eine Übersicht aller Selbstzahler- und Wellness-Leistungen finden Sie auf unserer Preisliste – oder Sie rufen uns einfach an.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung bei Physiotherapie?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro pauschal pro Verordnung. Diese Zuzahlung leisten Sie direkt an die Praxis. Wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse haben, entfällt sie – bringen Sie den Befreiungsausweis dann bitte mit.
Übernimmt die Krankenkasse auch Hausbesuche?
Ja. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf der Verordnung das Feld „Hausbesuch“ ankreuzt, übernimmt die Krankenkasse die Behandlung sowie die Wegepauschale. Für Sie fällt zusätzlich zur normalen Zuzahlung lediglich der gesetzliche Hausbesuchsanteil an. Wir beraten Sie dazu gern telefonisch.
Wer ist von der Zuzahlung befreit?
Von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die ihre individuelle Belastungsgrenze erreicht haben und einen Befreiungsausweis der Krankenkasse besitzen. Ob eine Befreiung für Sie infrage kommt, klärt Ihre Krankenkasse.
Wie rechnen private Krankenversicherungen ab?
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten von uns eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen. Der Erstattungsumfang richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif. Gern erstellen wir Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag.